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e-Privacy Verordnung – Was ist das?

Die e-Privacy Verordnung kommt nächstes Jahr und soll den Schutz der Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation im Allgemeinen regeln.

D.h. im Gegensatz zur DSGVO werden durch die E-Privacy-Verordnung auch Kommunikationsdaten erfasst, welche gemäss DSGVO nicht als personenbezogene Daten gelten bzw. bei denen die rechtliche Qualifikation umstritten ist. Es ist z.B. umstritten, ob IP-Adressen oder die MAC-Adressen von mobilen Endgeräten als personenbezogene Daten gelten. Für die Anwendung der E-Privacy-Verordnung ist diese Frage nicht mehr relevant).

Die neue Verordnung wird grosse Auswirkungen haben, im Rahmen der laufenden Digitalisierung, da jede Form der elektronischen Kommunikation betroffen ist. Dazu gehört die klassische Kommunikation per Telefon, Web oder E-Mail sowie auch neue Alltagsdienste des Internet der Dinge (IOT, Internet Of Things) wie smarte Kühlschränke, Fitness-Tracker oder vernetzte Fahrzeuge.

Durch die Regulierung dieser Maschine-zu-Maschine-Kommunikation wird letztlich auch die Industrie 4.0 vom Anwendungsbereich der e-Privacy-VO umfasst.

Ich frage mich, ob wir so nicht die digitalen Innovationen von Firmen abbremsen gar verunmöglichen und denke, dass es ein Lösungsansatz wäre, wenn ein Mensch selber entscheiden darf, wem er „Zugriff“ erlauben möchte, anstatt alles standardmässig per Gesetz zu verbieten.

Aber wir werden ja sehen, bei der DSGVO gibt es ja bereits „Lockerungen“ und umstrittene Situationen.

PS: Im Internet habe ich einen Link gefunden zum Entwurf der EU e-Privacy Verordnung